Detail

Kindesschutz (für MA bis 16 Jahren)

Prävention vor sexualisierter Gewalt

Seit 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz gültig und wird vom Kirchenkreis Iserlohn im
Bereich der verbindlichen und offenen Jugendarbeit gemäß den §§ 8a und 72 des Gesetzes
umgesetzt. Dies hat für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Konsequenzen. Vorrangig
geht es um die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen und Schulungen für das
hauptamtliche Personal nach § 8a (Gemeindepädagog*innen, Diakon*innen, Pfarrer*innen) und
ehrenamtlich Mitarbeitende nach § 72.

Der Schutz von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und in gemeinsamer
Verantwortung für unsere Kinder als Auftrag an die vielen Systeme in unserer Gesellschaft zu
verstehen – also auch an die evangelische Jugend.
 

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Konfirmandenarbeit leben davon, dass in
Gruppen Gemeinschaft erlebt und erfahren wird. Kinder und Jugendliche erleben persönliche
Beziehungen und ein Netzwerk mit unterschiedlichen Bindungen. Beziehungsarbeit, das
Gestalten von Nähe, das Lernen von Verantwortung für einander kennzeichnet die Arbeit. Diese
Nähe birgt aber auch die Gefahr von potentiellen Tätern*innen ausgenutzt zu werden.
 

In diesem Fall wird die Jugendarbeit von einem Erfahrungs- und Lernraum zu einem
Gefährdungsraum. Täter*innen nutzen Vertrauensverhältnisse nicht selten geschickt aus. Dies
muss verhindert werden. Diese Schulung soll für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisieren
und helfen sprachfähig zu werden. Sie richtet sich an alle, die in der Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen sowie in der Konfirmandenarbeit mitarbeiten oder Verantwortung tragen.

Datum:
05.03.2022
Uhrzeit:
11:00 Uhr - 14:00 Uhr
Leitung:
Philipp Sternemann, Katja Pischke
Ort:
wird noch bekannt gegeben
Kosten:
0,00 EUR*

* Der angegeben Preis ist der Gesamtpreis und enthält sämtliche Preisbestandteile. Das Ev. Jugendreferat des Kirchenkreises Iserlohn ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bezug auf das Seminarangebot nicht umsatzsteuerpflichtig, so dass Umsatzsteuer nicht erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen wird..